EWA-energieUri senkt die Strompreise für das Geschäftsjahr 2024/25

Nachdem im aktuellen Geschäftsjahr die Energiepreise bei EWA-energieUri trotz Mehrkosten bei der Beschaffung von Fremdenergie stabil gehalten werden konnten, profitieren die Kundinnen und Kunden von EWA-energieUri im kommenden Geschäftsjahr 2024/25 von einer Senkung. Ebenfalls gesenkt werden die nationalen Abgaben an den Bund und Swissgrid. Die Netznutzungspreise bleiben wie im Vorjahr plus/minus stabil.

Kundinnen und Kunden im Versorgungsgebiet von EWA-energieUri mit einem durchschnittlichen Haushaltsstromverbrauch (Verbrauchsprofil ElCom H4, Verbrauch 4‘500 kWh/Jahr) profitieren im Geschäftsjahr 2024/25 von einer Strompreisreduktion von rund 6,7 Prozent oder umgerechnet fast 100 Franken im Jahr. Die Preisanpassungen bei den Komponenten Energie- und Netznutzungspreise erfolgen per 1.10.2024, die regulierten Abgaben schweizweit per 1.1.2025.

Ein Blick auf die einzelnen Komponenten des Strompreises:

  • Der Energiepreis kann für das Geschäftsjahr 2024/25 leicht gesenkt werden. Dies ist erfreulich, da EWA-energieUri für das aktuelle Geschäftsjahr (2023/24) den Energiepreis im Gegensatz zu vielen anderen Energieversorgern in der Schweiz zum Wohle der Urner Kundinnen und Kunden bereits stabil gehalten und nicht weiter erhöht hat. Die daraus entstandenen ungedeckten Kosten werden nun laufend abgebaut. Gemäss heutigem Stand sollte beim Energiepreis auch bei der nächsten Preisfestlegung eine weitere Senkung möglich sein, vorausgesetzt, dass die Beschaffungspreise für Fremdenergie am Grosshandelsmarkt weiterhin stabil bleiben.
  • Der Netznutzungspreis wird, wie in den Vorjahren, dank verschiedener Massnahmen auch im Geschäftsjahr 2024/25 plus/minus stabil gehalten. Aufgrund der zunehmenden dezentralen Energieproduktion und den damit verbundenen Anforderungen an das Netz rechnet das Bundesamt für Energie gemäss Studien jedoch in den kommenden Jahren mit steigenden Kosten bei dieser Komponente.
  • Die nationalen Abgaben an Bund und Swissgrid sinken erstmals wieder nach mehreren Jahren: Die Systemdienstleistungen (SDL) der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid sinken auf 0,55 Rappen pro Kilowattstunde (2023: 0,75 Rappen). Der separate Preis der Winterstromreserve des Bundes beträgt neu 0,23 Rappen pro Kilowattstunde (2023: 1,20 Rappen). Für diese Abgaben muss EWA-energieUri das Inkasso betreiben. Die Anpassung dieser beiden Abgaben erfolgt schweizweit auf das neue Kalenderjahr per 1.1.2025.

Das Schweizer Stimmvolk hat an der Urne den Mantelerlass zur Stärkung der Stromversorgung angenommen. Dieser bringt verschiedene neue Regelungen. EWA-energieUri passt im Rahmen der gültigen Gesetze einzelne Preiskomponenten aufgrund dieser bevorstehenden Neuerungen bereits heute an und führt eine Mindestvergütung für Rücklieferungen von Elektrizität aus erneuerbaren Energien ein. Zudem entschädigt EWA-energieUri die Herkunftsnachweise weiterhin über dem Niveau des Marktpreises. Neu werden ausserdem die Grundpreise für Energie und Netz in der Stromrechnung separat ausgewiesen.

Weitere Informationen zu verschiedenen Themen rund um die Strompreise sind auch hier ersichtlich. EWA-energieUri informiert wie gewohnt zudem auch alle Kundinnen und Kunden mit einem Begleitschreiben bei der nächsten Stromrechnung.