Neue Strompreise für Privat- und Geschäftskunden bei EWA-energieUri

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über die neuen Strompreise von EWA-energieUri. Zusätzlich haben wir für Sie ein informatives Q&A zusammengestellt.

Nachdem im aktuellen Geschäftsjahr die Energiepreise bei EWA-energieUri trotz Mehrkosten bei der Beschaffung von Fremdenergie stabil gehalten werden konnten, profitieren die Kundinnen und Kunden von EWA-energieUri im kommenden Geschäftsjahr 2024/25 von einer Senkung. Ebenfalls gesenkt werden die nationalen Abgaben an den Bund und Swissgrid. Die Netznutzungspreise bleiben wir im Vorjahr plus/minus stabil.

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Kundeninformationen

Häufig gestellte Fragen

Aus den drei Komponenten Energie, Netz und Abgaben.

Dieses Video vom Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) ist eine gute und einfache Erklärung:

https://www.youtube.com/watch?v=_Z39KGMAHIc&t=123s

Die Preise in der Grundversorgung sind bundesrechtlich reguliert und die Festlegung erfolgt nach klar definierten Vorgaben. Die neuen Strompreise müssen jeweils per 31.8. an die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) gemeldet und veröffentlicht werden.

Kundinnen und Kunden im Versorgungsgebiet von EWA-energieUri mit einem durchschnittlichen Haushaltsstromverbrauch (Verbrauchsprofil ElCom H4, 4’500 kWh/Jahr) profitieren im Geschäftsjahr 2024/25 von einer Strompreisreduktion von rund 6.7 Prozent oder umgerechnet fast 100 Franken im Jahr.

Auch Geschäftskundinnen und -kunden mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch (Verbrauchsprofil ElCom C4, 500’000 kWh/Jahr, max. beanspruchte Leistung 150 kW) profitieren von einer Reduktion von rund 7.2 Prozent oder umgerechnet fast 9’500 Franken im Jahr.

Die prozentuale Senkung bezieht sich auf die Jahresbetrachtung. Die Strompreissenkung erfolgt vor allem während den Sommermonaten (01.04.-30.09.), im Winter bleiben die Preise in etwa auf dem heutigen Niveau.

Nein, nur der Energiepreis und der Netznutzungspreis werden jeweils per 1.10. angepasst. Die Abgaben (Systemdienstleistungen und Stromreserve) werden schweizweit jeweils erst per 1. Januar angepasst.

Primär dank niedrigerer Fremdbeschaffungskosten für die Energie im Winter sowie verschiedener weiterer Optimierungsmassnahmen. Dies ist erfreulich, da EWA-energieUri für das aktuelle Geschäftsjahr den Energiepreis im Gegensatz zu vielen anderen Energieversorgern zum Wohle der Urner Kundinnen und Kunden bereits stabil gehalten und nicht weiter erhöht hat. Die daraus entstandenen ungedeckten Kosten werden nun laufend abgebaut. Gemäss heutigem Stand sollte beim Energiepreis auch bei der nächsten Preisfestlegung (2025/26) eine weitere Senkung möglich sein, vorausgesetzt, dass die Beschaffungspreise auf dem heutigen Niveau bleiben.

Dies hängt vor allem mit unseren höheren Netzkosten zusammen. EWA-energieUri unterhält und betreibt ein topografisch anspruchsvolles Bergnetz mit langen und kostenintensiven Leitungen sowie einer sehr niedrigen Energiedichte und erhält keine Kostenbeiträge von Grosswasserkraftwerken. Diese Effekte führen zu einem vergleichsweise höheren durchschnittlichen Netznutzungspreis, der sich im Gesamtstrompreis merklich bemerkbar macht. Dies ist im Gebirgskanton Uri jedoch nicht neu, sondern schon lange bekannt. Trotzdem ist es wichtig festzuhalten, dass EWA-energieUri im Gegensatz zu vielen anderen EVU die Netzkosten, wie im Vorjahr, auch im kommenden Jahr +/- stabil halten kann.

EWA-energieUri verfolgt bei der Energiebeschaffung (Winterenergie) wie die meisten Schweizer EVU eine langfristige Strategie. Zirka 2,5 bis 3 Jahre vor dem effektiven Verbrauch in den Haushalten wird mit dem Einkauf der ersten Stromtranchen begonnen. Durch diese rollierende Beschaffung fallen kurzfristige Preisschwankungen weniger stark ins Gewicht. Das bedeutet aber auch, dass die stärksten Energiepreisausschläge zwischen Mitte 2021 bis heute weiterhin Auswirkungen auf die Preise in den kommenden zwei Jahren haben. Folgend eine vereinfachte grafische Erklärung, wie die langfristige Strombeschaffung funktioniert.

Der Energiepreis kann für das Geschäftsjahr 2024/25 leicht gesenkt werden. Bei dieser Preiskomponente gibt es nach wie vor einen separaten Preis für das Sommer- und Winterhalbjahr. Die erwähnte Strompreissenkung erfolgt grossmehrheitlich beim Energiepreis für das Sommerhalbjahr. Der höhere Winterpreis entsteht, weil EWA-energieUri teilweise bis zu 90 Prozent Strom von anderen Kraftwerken zu Marktpreisen zukaufen muss. Neu wird ausserdem der Grundpreis für die Komponente Energie in der Stromrechnung separat ausgewiesen. Der Energiepreis – inklusive dem neu separat ausgewiesenen Grundpreis – sinkt im kommenden Geschäftsjahr.

Da die administrativen und regulatorischen Aufwendungen durch die dezentrale Stromproduktion weiter zunehmen, werden die Grundpreise im Netz erhöht. Im Gegenzug erfolgt eine Senkung der Arbeitspreise, dies insbesondere während den Sommermonaten, was insgesamt zu einer Senkung des Netznutzungspreises führt.

Der Netznutzungspreis wird bei EWA-energieUri, wie in den vergangenen Jahren, dank verschiedener Massnahmen aus im Geschäftsjahr plus/minus stabil gehalten. Es gibt leichte Anpassungen bei den einzelnen Preiskomponenten.

Da die administrativen und regulatorischen Aufwendungen durch die dezentrale Stromproduktion weiter zunehmen, werden die Grundpreise erhöht. Bei den Geschäftskunden werden zudem die Leistungspreise leicht erhöht, um noch eine verursachergerechte Verrechnung des Verbrauchsprofils zu erzielen.

Mit dem Grundpreis Energie wird dem effektiven administrativen Kostenanfall mehr Rechnung getragen. Der Energiepreis – inklusive Grundpreis – sinkt im neuen Geschäftsjahr 2024/25.

Damit dem effektiven Kostenanfall der Energie- und Netzwirtschaft besser Rechnung getragen wird.

Die nationalen Abgaben an Bund und Swissgrid sinken im kommenden Jahr erstmals wieder nach mehreren Jahren. Die Systemdienstleistungen (SDL) der nationalen Netzgesellschaft sinken auf 0.55 Rappen pro Kilowattstunde (2024: 0.75 Rappen). Der separate Preis der Winterstromreserve des Bundes beträgt neu 0.23 Rappen pro Kilowattstunde (2024: 1.20 Rappen). Für diese Abgaben muss EWA-energieUri das Inkasso betreiben. Die Anpassung dieser beiden Abgaben erfolgt schweizweit auf das neue Kalenderjahr per 1.1.2025.

Wichtig ist zwischen physikalischer Stromlieferung (1/4 h-Bilanzierung) und der Stromqualität (Jahresbilanzierung), d.h. der Art wie Strom erzeugt wird, zu unterschieden. Physikalisch ist Strom immer gleich, egal ob er aus Wasserkraftwerken, Windanlagen, PV-Anlagen oder Kernenergie stammt. Jedoch bei der Stromqualität gibt es Unterschiede. Beim URstrom-Basisprodukt ist die Stromqualität zu 100 % aus Urner Wasserkraft. Dies wird mittels Qualitätsnachweisen bei der Stromproduktion in den Urner Wasserkraftwerken für jede produzierte Kilowattstunde Strom bescheinigt. Bei der Stromqualität, kurz HKN (Herkunftsnachweise) sind Menge und Herkunft jeder Kilowattstunde vermerkt. Die HKN verpassen der Stromqualität damit ein unverkennbares Merkmal, ähnlich einem Fingerabdruck. Die HKN werden jährlich bilanziert und beim Verbrauch durch die Kundinnen und Kunden dann auch entwertet. Das Entwerten verunmöglicht, dass dieselbe Stromqualität mehrfach verkauft würde. Dank der Mehrproduktion der eigenen Wasserkraftwerke im Sommer und dank zusätzlichen HKN aus anderen Urner Wasserkraftwerken wie z.B. der Reusskaskade kann EWA-energieUri so in der Jahresbilanz sicherstellen, dass alle URstrom-Kunden auch die 100 % URstrom-Stromqualität erhalten. Bei dieser Gesamtjahresbilanzierung handelt es sich um ein typisches Standardverfahren, welches in der gesamten Schweiz so angewendet und jährlich mit dem HKN-System von Pronovo (Swissgrid) schweizweit nachgewiesen wird.

Die aktuellen EWA-energieUri-Strompreise finden Sie auf unseren Strompreise-Übersichtsseiten:

Ja, dies wird weiterhin beibehalten.

  • Basisprodukt: URstrom (100 % Wasserkraft)
  • URstrom Sun (100 % Solarstrom)
  • URstrom Plus (90 % Wasserkraft, 5 % Solarstrom, 5 % Windkraft)

Hilfreiche Tipps zum Strom sparen gibt auch unser Energie Check

Wenn die Grosshandelsmarktpreise sinken, hat dies auch einen Einfluss auf die Rücklieferpreise von PV- und Wasser- sowie Windkraftanlagen.

Das Schweizer Stimmvolk hat im vergangenen Juni den Mantelerlass zur Stärkung der Stromversorgung angenommen. Dieser bringt verschiedene Regelungen: So werden unter anderem schweizweit einheitliche Bedingungen für die Vergütung der Rücklieferung geschaffen. Die Vergütungshöhe richtet sich neu nach dem vierteljährlich gemittelten Marktpreis (Referenz-Marktpreis) zum Zeitpunkt der Einspeisung. Zusätzlich gilt bei den meisten Anlagen eine Minimalvergütung,  um die Produzierenden vor starken Preisschwankungen des Marktpreises zu schützen.

EWA-energieUri passt im Rahmen der gültigen Gesetze einzelne Preiskomponenten aufgrund der bevorstehenden Neuerungen zusammen mit den tieferen Strompreisen per 1.10.2024 an und führt eine Mindestvergütung für Rücklieferungen von Elektrizität aus erneuerbaren Energien ein.

Bei entsprechendem Bedarf nimmt EWA-energieUri die HKN der Produzierenden ab und vergütet diese. Es besteht jedoch keine Abnahmegarantie und Abnahmepflicht.

EWA-energieUri entschädigt die Herkunftsnachweise weiterhin deutlich über dem Niveau des Marktpreises. Neu gibt es eine Vergütung für das Sommer- und eine für das Winterhalbjahr. Bisher lag die Vergütung für Herkunftsnachweise Photovoltaik das ganze Jahr bei 1.50 Rappen pro Kilowattstunde, neu erhält der Produzierende im Winterhalbjahr sogar 2.50 Rappen pro Kilowattstunde.

Die EWA-energieUri-Rücklieferpreise finden Sie unter Photovoltaikanlagen:
Photovoltaik | Solarenergie – energieUri

Ihre Ansprechpartner

Team Energievertrieb

Tel. 0800 90 80 70
stromkunden@energieuri.ch