Neue Strompreise für Privat- und Geschäftskunden bei energieUri

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über die neuen Strompreise von energieUri. Zusätzlich haben wir für Sie ein informatives Q&A zusammengestellt.

Wie bereits im laufenden Geschäftsjahr kann energieUri auch im kommenden Geschäftsjahr 2025/26 ab dem 1. Oktober 2025 die Strompreise senken. Die Reduktion beträgt für einen durchschnittlichen Privathaushalt rund 225 Franken pro Jahr. Mit der Einführung eines neuen innovativen Sparpreiszeiten-Modells profitiert die energieUri-Kundschaft zusätzlich.

  • Suchen Sie die neuen Strompreise für Privatkunden(< 50’000 kWh/a)? Diese finden Sie hier.
  • Suchen Sie die neuen Strompreise für Geschäftskunden (> 50’000 kWh/a)? Diese finden Sie hier.

Häufig gestellte Fragen

Aus den drei Komponenten Energie, Netz und Abgaben.

Die Preise in der Grundversorgung sind bundesrechtlich reguliert und die Festlegung erfolgt nach klar definierten Vorgaben. Die neuen Strompreise müssen jeweils per 31.8. an die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) gemeldet und veröffentlicht werden.

Wie bereits im laufenden Geschäftsjahr kann energieUri auch im kommenden Geschäftsjahr 2025/26 ab dem 1. Oktober 2025 die Strompreise für ihre Kundinnen und Kunden erneut senken. Kundinnen und Kunden im Versorgungsgebiet von energieUri mit einem durchschnittlichen Haushaltsstromverbrauch (Verbrauchsprofil ElCom H4, Verbrauch 4‘500 kWh/Jahr) profitieren im Geschäftsjahr 2025/26 von einer Preisreduktion von 16.5 Prozent oder umgerechnet insgesamt rund 225 Franken pro Jahr. Für KMU- und Grosskunden mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch (Verbrauchsprofil ElCom C4, Verbrauch 500‘000 kWh/Jahr) fällt die Preisreduktion prozentual im gleichen Rahmen aus. Die Anpassungen bei den Energie- und Netznutzungspreisen erfolgen zum 1. Oktober 2025, die schweizweit regulierten nationalen Abgaben werden zum 1. Januar 2026 angepasst.

Nein, nur der Energiepreis und der Netznutzungspreis werden per 1.10. angepasst. Die Abgaben (Systemdienstleistungen und Stromreserve) werden schweizweit jeweils erst per 1. Januar angepasst.

Primär dank niedrigerer Fremdbeschaffungskosten für die Energie im Winter sowie verschiedener weiterer Optimierungsmassnahmen.

Dies hängt vor allem mit unseren höheren Netzkosten zusammen. EnergieUri unterhält und betreibt ein topografisch anspruchsvolles Bergnetz mit langen und kostenintensiven Leitungen sowie einer sehr niedrigen Energiedichte und erhält keine Kostenbeiträge von Grosswasserkraftwerken. Diese Effekte führen zu einem vergleichsweise höheren durchschnittlichen Netznutzungspreis, der sich im Gesamtstrompreis merklich bemerkbar macht. Dies ist im Gebirgskanton Uri jedoch nicht neu, sondern schon lange bekannt. Trotzdem ist es wichtig festzuhalten, dass energieUri im Gegensatz zu vielen anderen EVU die Netzkosten, wie im Vorjahr, auch im kommenden Jahr +/- stabil halten kann.

Der Energiepreis ist der Preis für die gelieferte elektrische Energie. Der Energiepreis kann im Geschäftsjahr 2025/26 für die Verbrauchsprofile H4 und C4 um über 4 Rp./kWh deutlich gesenkt werden. Bereits mit einberechnet ist die leichte Erhöhung des Grundpreises. Hauptgründe dafür sind die gesunkenen Beschaffungskosten für Fremdenergie am Grosshandelsmarkt.

Der Netznutzungspreis ist der Preis, welcher für die Nutzung des Stromnetzes, also den eigentlichen Transport und die Verteilung des Stroms, bezahlt wird. Aufgrund neuer regulatorischer Vorgaben wird die bereits bestehende Rechnungskomponente «Grundpreis» in einen «Grundpreis» und «Messpreis» aufgeteilt. Dies führt zu einer leichten Erhöhung. Da im Gegenzug die Arbeitspreise dank der Ausweitung der Sparpreiszeiten gesenkt werden, profitieren Privatkundinnen und Privatkunden auch beim Netznutzungspreis von einer leichten Senkung.

Ab 2026 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Vorgaben für Messpreise (Messtellenentgelte) gemäss dem überarbeiteten Stromversorgungsgesetz (StromVG), Artikel 17a. Alle Netzbetreiber müssen verbindliche und verursachergerechte Messpreise festlegen.

Damit dem effektiven Kostenanfall der Energie- und Netzwirtschaft besser Rechnung getragen wird.

Die letzte Komponente im Strompreis sind Abgaben. Die nationalen Abgaben an Bund und Swissgrid sinken trotz der Einführung einer neuen schweizweiten Abgabe ganz leicht. So reduzieren sich die Systemdienstleistungen (SDL) der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid auf 0,27 Rappen pro Kilowattstunde (2025: 0,55 Rappen). Der separate Preis für die Winterstromreserve des Bundes steigt hingegen auf neu 0,41 Rappen pro Kilowattstunde (2025: 0,23 Rappen). Der Netzzuschlag des Bundes bleibt unverändert bei 2,30 Rappen pro Kilowattstunde. Neu hinzu kommen weitere sogenannte «solidarisierte Kosten». Mit diesem Zuschlag werden einerseits die notwendigen Netzverstärkungen in den unteren Netzebenen finanziert, andererseits die vom Bundesparlament beschlossenen Überbrückungshilfen für die Stahl- und Aluminiumindustrie umgesetzt. Für alle diese Abgaben muss energieUri das Inkasso übernehmen. Die Anpassung der nationalen Abgaben erfolgt schweizweit zu Beginn des neuen Kalenderjahres am 1. Januar 2026.

Ja, dies wird weiterhin beibehalten.

Die Sparpreiszeiten bei den Standardstromprodukten werden ausgeweitet.

Ab dem 1. Oktober 2025 gelten die Sparpreise das gesamte Wochenende (Samstag und Sonntag). Im Sommerhalbjahr (ab dem 1. April 2026) werden die Sparpreise neu tagsüber statt wie bisher nachts angewendet.

Boiler und Heizungsanwendungen werden künftig im Sommerhalbjahr automatisch durch energieUri tagsüber angesteuert, so dass die Kundinnen und Kunden ohne eigenes Zutun davon profitieren können.

Grund dafür ist unter anderem der starke Ausbau der Photovoltaik, der innzwischen insbesondere an sonnigen Tagen im Sommerhalbjahr zu einem teilweisen Überangebot an Energie führt. Dies wirkt sich entsprechend auf den Marktpreis aus.

Unsere Kundinnen und Kunden erhalten einen preislichen Anreiz, den Energieverbrauch in die Sparpreiszeit zu verlagern (Bsp. Waschmaschine oder Geschirrspüler im Sommer tagsüber oder am Wochenende zu nutzen).

Nein, energieUri steuert die Boilerladungen künftig im Sommerhalbjahr tagsüber und während den Wintermonaten wie bisher in der Nacht. Unsere Kundinnen und Kunden müssen nichts tun und profitieren automatisch von der Sparpreiszeit.

Im neuen Stromgesetz wird die Nutzung von Flexibilität – also der Einsatz intelligenter Steuerungs- und Regelsysteme – klarer geregelt. Grundsätzlich liegt diese Flexibilität bei den Endverbraucherinnen und Endverbrauchern. Sie können diese an Energieversorger oder andere Marktakteure weitergeben, sofern entsprechende vertragliche Vereinbarungen bestehen.

Viele Kundinnen und Kunden – zum Beispiel mit den Stromprodukten «URstrom Home«, «URstrom Flex» usw. –  profitieren schon heute von dieser Regelung. So verschiebt energieUri etwa die Boilerlasten automatisch in die günstigere Sparpreiszeit.

Unterschied zwischen bestehenden und neuen Flexibilitäten

  • Eine Flexibilität gilt als bestehend, wenn energieUri sie bereits vor dem 1. Januar 2026 über ein Steuerungs- und Regelsystem genutzt hat.
  • Für diese bestehenden Flexibilitäten ist kein zusätzliche Vereinbarung notwendig. Die Nutzerinnen und Nutzer haben jedoch jederzeit die Möglichkeit zum Ausstieg.
  • Wenn Sie von dieser Ausstiegsmöglichkeit Gebrauch machen möchten, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit uns auf.

Wichtig ist zwischen physikalischer Stromlieferung (1/4 h-Bilanzierung) und der Stromqualität (Jahresbilanzierung), d.h. der Art wie Strom erzeugt wird, zu unterschieden. Physikalisch ist Strom immer gleich, egal ob er aus Wasserkraftwerken, Windanlagen, PV-Anlagen oder Kernenergie stammt. Jedoch bei der Stromqualität gibt es Unterschiede. Beim URstrom-Basisprodukt ist die Stromqualität zu 100 % aus Urner Wasserkraft. Dies wird mittels Qualitätsnachweisen bei der Stromproduktion in den Urner Wasserkraftwerken für jede produzierte Kilowattstunde Strom bescheinigt. Bei der Stromqualität, kurz HKN (Herkunftsnachweise) sind Menge und Herkunft jeder Kilowattstunde vermerkt. Die HKN verpassen der Stromqualität damit ein unverkennbares Merkmal, ähnlich einem Fingerabdruck. Die HKN werden jährlich bilanziert und beim Verbrauch durch die Kundinnen und Kunden dann auch entwertet. Das Entwerten verunmöglicht, dass dieselbe Stromqualität mehrfach verkauft würde. Dank der Mehrproduktion der eigenen Wasserkraftwerke im Sommer und dank zusätzlichen HKN aus anderen Urner Wasserkraftwerken wie z.B. der Reusskaskade kann energieUri so in der Jahresbilanz sicherstellen, dass alle URstrom-Kunden auch die 100 % URstrom-Stromqualität erhalten. Bei dieser Gesamtjahresbilanzierung handelt es sich um ein typisches Standardverfahren, welches in der gesamten Schweiz so angewendet und jährlich mit dem HKN-System von Pronovo (Swissgrid) schweizweit nachgewiesen wird.

Die aktuellen energieUri-Strompreise finden Sie auf unseren Strompreise-Übersichtsseiten:

  • Basisprodukt: URstrom (100 % Wasserkraft)
  • URstrom Sun (100 % Solarstrom)
  • URstrom Plus (90 % Wasserkraft, 5 % Solarstrom, 5 % Windkraft)

Hilfreiche Tipps zum Strom sparen gibt auch unser Energie Check

Die energieUri-Rücklieferpreise finden Sie unter Photovoltaikanlagen:
Photovoltaik | Solarenergie – energieUri

Ihre Ansprechpartner

Team Energievertrieb

Tel. 0800 90 80 70
stromkunden@energieuri.ch