Strommangellage / OSTRAL

Zuletzt war in der Politik und den Medien immer wieder die Rede, dass sich die Wahrscheinlichkeit einer Strommangellage in der Schweiz bereits für den kommenden Winter 2022/23 erhöht.

Sollten zur aktuell lückenhaften Gasversorgung in Europa und den zahlreichen Ausfällen bei den französischen Atomkraftwerken weitere Produktionsausfälle und ein langer, kalter und trüber Winter hinzukommen, kann die Lage in Europa und auch in der Schweiz hinsichtlich der Versorgung mit elektrischem Strom tatsächlich kritisch werden. Gemäss Bundesamt für Bevölkerungsschutz kann eine Strommangellage beispielsweise eintreten, wenn die Wasserstände in Flüssen und Stauseen tief sind, die inländische Stromproduktion deshalb reduziert ist und das Defizit nicht durch zusätzliche Importe gedeckt werden kann.

Tritt in der Schweiz eine Strommangellage ein oder steigt die Wahrscheinlichkeit eines solchen Szenarios weiter, sind folgende Schritte bereits definiert worden:

  • In einem ersten Schritt wird der Bundesrat die gesamte Bevölkerung und Unternehmen dazu aufrufen, Strom zu sparen.
  • In einem zweiten Schritt werden bestimmte elektrische Installationen verboten. Dazu könnten u.a. folgende Einrichtungen gehören: Saunas, Whirlpools, Schwimmbäder, Klimaanlagen, Schaufensterbeleuchtungen, Rolltreppen und Aufzüge.
  • Reichen diese Massnahmen nicht aus, werden in einem dritten Schritt alle Verbraucher mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100’000 kWh, sogenannte Grossverbraucher, kontingentiert. Das bedeutet, dass die Grossverbraucher ihren Stromverbrauch um einen bestimmten Prozentsatz drosseln müssen. Diese Massnahmen zur Reduktion des Stromverbrauchs würden nicht durch EWA-energieUri, sondern durch den Bundesrat angeordnet.
  • Sollte die Kontingentierung nicht ausreichen, folgen in einem letzten Schritt Netzabschaltungen. Für einzelne Bereiche eines Verteilnetzgebiets wird die Stromversorgung jeweils für mehrere Stunden unterbrochen. Die Unterbrechungen finden rotierend statt. Versorgungskritische Verbraucher wie Spitäler, Blaulichtorganisationen, Wasserversorgung und Kommunikation werden nach Möglichkeit ausgenommen. Die Ausnahmen werden durch den Bundesrat bestimmt.

Da die zyklischen Abschaltungen erhebliche Konsequenzen für Wirtschaft und Bevölkerung mit sich ziehen, gilt es, durch die vorangegangenen Einsparapelle und Kontingentierung genügend einzusparen, um Abschaltungen um jeden Preis zu verhindern.

Fragen und Antworten zum Thema

Der Bundesrat hat den Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) beauftragt, die erforderlichen Vorbereitungen zur Bewältigung einer Strommangellage zu treffen. Der VSE hat zu diesem Zweck OSTRAL ins Leben gerufen. OSTRAL ist die Organisation für Stromversorgung in ausserordentlichen Lagen. Auf Anweisung der wirtschaftlichen Landesversorgung bereitet die OSTRAL Bewirtschaftungsmassnahmen vor.

Eine Strommangellage bedeutet ein Ungleichgewicht von Stromangebot und Stromnachfrage über einen längeren Zeitraum. Die entstehende Angebotsverknappung kann von den Energieversorgungsunternehmen auf Basis der regulären Marktmechanismen nicht mehr verhindert werden.

Aktuell noch nicht. Die lückenhafte Gasversorgung im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise plus die Ausfälle von knapp der Hälfte der französischen Atomkraftwerke aufgrund von Wartungsarbeiten haben die Lage aber verschärft. Kommen weitere Kraftwerksausfälle und ein langer, kalter, trüber und windstiller Winter hinzu, kann die Lage in Europa daher bereits im kommenden Winter kritisch werden.

Bund und Parlament werden diesen Herbst als wichtige Massnahme die Reservehaltung in den Speicherseen verabschieden, um die Speicherreserven der Schweiz zu vergrössern und im Notfall darauf zugreifen zu können.

Mit Blick auf den kommenden Winter haben wir bereits verschiedene Massnahmen eingeleitet: So wurde die notwendige Fremdbeschaffung auf dem Strom-Grosshandelsmarkt bereits abgesichert. Falls es trotzdem einen Engpass geben sollte, haben wir intern Notfallpläne erarbeitet, damit wir in so einem Fall schnell reagieren können. Zudem leistet EWA-energieUri mit laufenden Investitionen in die erneuerbaren Energien sowie jährlichen Investitionen ins Verteilnetz einen wichtigen Beitrag an die sichere und stabile Energieversorgung von Wirtschaft und Bevölkerung. Auch mit unseren Dienstleistungen und Gesamtenergielösungen (SmartEnergy) unterstützen wir die Umsetzung der Energiewende und damit auch die Versorgungssicherheit.

Grossverbraucher sind bereits heute dazu aufgefordert, sich Gedanken zu machen, wie sie z.B. 10 Prozent oder 20 Prozent an Verbrauch elektrischer Energie einsparen und trotzdem ihre Geschäftsfähigkeit (Bereitstellung von Dienstleistung, Erzeugung von Gütern u.a.) aufrechterhalten können. EWA-energieUri unterstützt Grossverbraucher gerne bei diesen Planungen. Für weitere Auskünfte können sich Grossverbraucher direkt bei  iwan.imholz@energieuri.ch oder 041 875 08 75 melden.

Für die Einführung von Bewirtschaftungsmassnahmen (auch OSTRAL-Massnahmen genannt) ist der Bundesrat verantwortlich. Dieser setzt auf Antrag der wirtschaftlichen Landesversorgung entsprechende Verordnungen in Kraft.

Eine Mangellage ist nicht zu verwechseln mit einem Blackout. Eine Mangellage zeichnet sich vorher ab. Aus diesem Grund würden in erster Linie Stromspar- und Kontingentierungs-Massnahmen getroffen. Netzabschaltungen sollen mit allen Mitteln vermieden werden. Allfällige Abschaltungen werden nicht durch EWA-energieUri, sondern durch den Bundesrat angeordnet.

Grundsätzlich trägt ein effizienter, sparsamer Umgang mit Strom dazu bei, eine Mangellage abzuschwächen oder zu verhindern. Das gilt sowohl für Privatpersonen wie auch für Unternehmen.

Ja, im Moment gibt es keine Einschränkungen. Sollte es zu Sparapellen kommen, gelten diese jedoch für alle elektrischen Verbraucher.

Die Dekarbonisierung – der Ersatz von Öl und Gas hin zu erneuerbarem Strom – ist für die Energie- und Klimawende entscheidend. Wir müssen als Gesellschaft diese Herausforderung schaffen, genauso wie wir es auch schaffen müssen, dass wir auch in Zukunft und zu jedem Zeitpunkt genügend Strom haben.

Unter ostral.ch. Auf dieser Webseite steht für Grossverbraucher eine aufschlussreiche Broschüre als Download zur Verfügung.

Per E-Mail erreichen Sie uns zu diesem Thema unter ostral@energieuri.ch oder unter der Telefonnummer 041 875 08 75.