Eigenverbrauch

Sie möchten Ihren lokal produzierten Strom vor Ort verkaufen? Wir bieten Ihnen bereits heute mit LokalStrom und ZEV zwei Möglichkeiten den Eigenverbrauch Ihrer Anlage und damit die Rentabilität zu steigern. Mit dem am 9. Juni 2024 angenommenen neuen Stromgesetz bieten wir Ihnen künftig ab 1.1.2025 auch „virtuelle“ ZEV als zugelassene neue Dienstleistung an. Damit vermarkten sie Ihren selbst produzierten Strom an Ihre künftigen Abnehmerinnen und Abnehmer.

Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)

Der ZEV ist ein vertraglicher Zusammenschluss mehrerer Endverbraucher, um ihren selbst produzierten Strom vor Ort zu verbrauchen. EnergieUri liefert den Reststrombedarf und vergütet den überschüssig produzierten Strom. Bei einem ZEV treten alle teilnehmenden Endverbraucher gegenüber dem Verteilnetzbetreiber als ein Kunde auf. Die interne Stromversorgung und Organisation ist Sache des ZEV. EnergieUri unterstützt Sie gerne bei der Messung und Abrechnung Ihres Zusammenschluss zum Eigenverbrauch. Mit dem am 9. Juni angenommenen neuen Stromgesetz werden neben dem ZEV auch „virtuelle“ ZEV möglich.

  • Lokale Produktionsanlage(n)
  • Die Produktionsleistung muss min. 10% der Anschlussleistung betragen
  • Verbrauch auf eigenen oder angrenzenden, zusammenhängenden Parzellen
  • Gemeinsamer Netzanschluss
  • Interne Messeinrichtungen unterliegen der Messgesetzgebung
  • ZEV ist verantwortlich für die interne Stromversorgung
  • Rechtliche Rahmenbedingungen betreffend internen Strompreis
  • Bestehende Mieter haben das Anrecht in der Grundversorgung zu bleiben
  • Gründung 3 Monate im Voraus

Die Organisation innerhalb der ZEV ist mit Aufwand verbunden und Sie müssen sicherstellen, dass den ZEV-Teilnehmern ihr jeweiliger Stromverbrauch korrekt in Rechnung gestellt wird. Sie entscheiden, wie viel Sie selber verwalten möchten bzw. was wir für Sie übernehmen sollen.

  • ZEV Basic
  • ZEV Sorglos

Produkteblatt ZEV

ZEV Preisblatt zur Stromabrechnung

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistung ZEV

Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV)

Der vZEV ermöglicht es mehreren dezentralen Energieerzeugern und Verbrauchern, welche hinter dem gleichen Netzanschlusspunkt (Verknüpfungspunkt) liegen, sich zusammenzuschliessen und die Infrastruktur für den selbst produzierten Strom optimal zu nutzen. EnergieUri liefert wie beim ZEV auch beim vZEV den Reststrombedarf und vergütet den überschüssig produzierten Strom. Alle teilnehmenden Produzenten und Endverbraucher treten gegenüber dem Verteilnetzbetreiber als ein Kunde auf. EnergieUri unterstützt Sie gerne bei der Messung und Abrechnung Ihres virtuellen Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch.

  • Lokale Produktionsanlage(n)
  • Die Produktionsleistung muss min. 10% der Anschlussleistung betragen
  • Gemeinsamer Netzanschlusspunkt (Verknüpfungspunkt)
  • Messeinrichtungen unterliegen der Messgesetzgebung
  • Rechtliche Rahmenbedingungen betreffend internen Strompreis
  • Bestehende Mieter haben das Anrecht in der Grundversorgung zu bleiben
  • Gründung 3 Monate im Voraus

Produkteblatt vZEV

Erstauskunft vZEV

Interessierte Verbrauchsstätten vZEV

Die Organisation innerhalb der vZEV ist mit Aufwand verbunden und Sie müssen sicherstellen, dass den vZEV-Teilnehmern ihr jeweiliger Stromverbrauch korrekt in Rechnung gestellt wird. Sie entscheiden, wie viel Sie selber verwalten möchten bzw. was wir für Sie übernehmen sollen.

  • vZEV Sorglos

Produkteblatt Abrechnung vZEV

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistung ZEV

Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG)

In der Schweiz können sich Haushalte, Unternehmen und Gemeinden zu lokalen Elektrizitätsgemeinschaften zusammenschließen, um gemeinsam lokal erzeugten Strom – meist aus Photovoltaikanlagen – zu nutzen und zu handeln. Diese Gemeinschaften fördern die Eigenversorgung, senken Kosten und entlasten das Stromnetz. Voraussetzung ist die räumliche Nähe der Teilnehmenden, ein gemeinsamer Netzbetreiber und der Einsatz intelligenter Messsysteme zur Abrechnung.

  • Lokale Produktionsanlage(n)
  • Die Produktionsleistung muss min. 5% der Anschlussleistung betragen
  • Gleiches Netzgebiet, gleiches Gemeindegebiet
  • Messeinrichtungen unterliegen der Messgesetzgebung
  • Keine Vorgaben betreffend internen Strompreisssgesetzgebung
  • Bestehende Mieter haben das Anrecht in der Grundversorgung zu bleiben
  • Gründung 3 Monate im Voraus

Produkteblatt LEG

Erstauskunft LEG bei bekannten Teilnehmern

Erstauskunft LEG bei Suche nach LEG

Interessierte Verbrauchsstätten LEG

Die Organisation innerhalb der LEG ist mit Aufwand verbunden und Sie müssen sicherstellen, dass den LEG-Teilnehmern ihr jeweiliger Stromverbrauch korrekt in Rechnung gestellt wird. Sie entscheiden, wie viel Sie selbst verwalten möchten bzw. was wir für Sie übernehmen sollen.

  • LEG Basic
  • LEG Sorglos

Produkteblatt Abrechnung LEG

AGB für Dienstleistungen LEG

LokalStrom

Sie definieren den Preis für den von Ihnen produzierten Strom, welcher von Strombezügern vor Ort genutzt werden kann. Wir verkaufen den LokalStrom für Sie und überweisen Ihnen die Einnahmen abzüglich einer Dienstleistungsgebühr.

  • Lokale Produktionsanlage
  • Verbrauch auf eigenen oder angrenzenden, zusammenhängenden Parzellen
  • Gemeinsamer Netzanschluss / Netzanschlusspunkt (Verknüpfungspunkt)
  • Messung für Produktionsanlage
  • Gründung 3 Monate im Voraus
  • Einwilligung durch Endkunde

Bestellformular LokalStrom

Anhang 1 – Verbrauchsstätten LokalStrom

Anhang 3 – Änderungen Verbrauchsstätten LokalStrom

Die Energieprofis von energieUri unterstützen Sie in allen Belangen rund um das Thema Eigenverbrauch.

Lassen Sie sich beraten.

Ihre Ansprechpartner

Adrian Arnold

Leiter SmartGrid

E-Mail

Silvio Cathomen

Sachbearbeiter Energievertrieb

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