Sie möchten Ihren lokal produzierten Strom vor Ort verkaufen? Wir bieten Ihnen bereits heute mit LokalStrom und ZEV zwei Möglichkeiten den Eigenverbrauch Ihrer Anlage und damit die Rentabilität zu steigern. Mit dem am 9. Juni 2024 angenommenen neuen Stromgesetz bieten wir Ihnen künftig ab 1.1.2025 auch neue Dienstleistungen zur Gründung von lokalen Energiegemeinschaften (LEG) an. Damit vermarkten sie Ihren selbst produzierten Strom an Ihre künftigen Abnehmerinnen und Abnehmer.
Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)
Der ZEV ist ein vertraglicher Zusammenschluss mehrerer Endverbraucher, um ihren selbst produzierten Strom vor Ort zu verbrauchen. EWA-energieUri liefert den Reststrombedarf und vergütet den überschüssig produzierten Strom. Bei einem ZEV treten alle teilnehmenden Endverbraucher gegenüber dem Verteilnetzbetreiber als ein Kunde auf. Die interne Stromversorgung und Organisation ist Sache des ZEV. EWA-energieUri unterstützt Sie gerne bei der Messung und Abrechnung Ihres Zusammenschluss zum Eigenverbrauch. Mit dem am 9. Juni angenommenen neuen Stromgesetz werden neben dem ZEV auch „virtuelle“ ZEV möglich.
Detaillierte Informationen rund um unsere neuen Dienstleistungen folgen an dieser Stelle, sobald die gesetzlichen Vorgaben des Bundes bekannt sind.
Voraussetzungen
- Lokale Produktionsanlage
- Die Produktionsleistung muss min. 10% der Anschlussleistung betragen
- Verbrauch auf eigenen oder angrenzenden, zusammenhängenden Parzellen
- Gemeinsamer Netzanschluss
- Interne Messeinrichtungen unterliegen der Messgesetzgebung
- ZEV ist verantwortlich für die interne Stromversorgung
- Rechtliche Rahmenbedingungen betreffend internem Strompreis
- Bestehende Mieter haben das Anrecht in der Grundversorgung zu bleiben
- Gründung 3 Monate im Voraus
ZEV Gründung
Um einen ZEV zu gründen, füllen Sie bitte den ZEV Antrag aus und schicken uns diesen mindestens 3 Monate im Voraus zu.
Anhang 1 – Verbrauchsstätten ZEV (PDF)
Anhang 2 – Bevollmächtigter Vertreter ZEV (PDF)
AGB ZEV (PDF)
ZEV Abrechnungsdienstleistungen
Die Organisation innerhalb der ZEV ist mit Aufwand verbunden und Sie müssen sicherstellen, dass den ZEV-Teilnehmern ihr jeweiliger Stromverbrauch korrekt in Rechnung gestellt wird. Sie entscheiden, wie viel Sie selber verwalten möchten bzw. was wir für Sie übernehmen sollen.
- ZEV Basic
- ZEV Sorglos
ZEV Preisblatt zur Stromabrechnung (PDF)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistung ZEV (PDF)
Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG)
Mit dem neuen Stromgesetz können ab dem 1.1.2025 auch lokale Elektrizitätsgemeinschaften gegründet werden. Die Teilnehmenden einer LEG profitieren von einem vergünstigten Netznutzungstarif. EWA-energieUri bietet Ihnen für die Gründung, den Betrieb und die Abrechnung solcher Gemeinschaften neue Dienstleistungen an.
Detaillierte Informationen rund um unsere neuen Dienstleistungen folgen an dieser Stelle, sobald die gesetzlichen Vorgaben des Bundes bekannt sind.
LokalStrom
Sie definieren den Preis für den von Ihnen produzierten Strom, welcher von Strombezügern vor Ort genutzt werden kann. Wir verkaufen den LokalStrom für Sie und überweisen Ihnen die Einnahmen abzüglich einer Dienstleistungsgebühr.
Voraussetzungen
- Lokale Produktionsanlage
- Verbrauch auf eigenen oder angrenzenden, zusammenhängenden Parzellen
- Gemeinsamer Netzanschluss
- Messung für Produktionsanlage
- Gründung 3 Monate im Voraus
- Einwilligung durch Endkunde
Konditionen