Sie möchten Ihren lokal produzierten Strom vor Ort verkaufen? Wir bieten Ihnen bereits heute mit LokalStrom und ZEV zwei Möglichkeiten den Eigenverbrauch Ihrer Anlage und damit die Rentabilität zu steigern. Mit dem am 9. Juni 2024 angenommenen neuen Stromgesetz bieten wir Ihnen künftig ab 1.1.2025 auch „virtuelle“ ZEV als zugelassene neue Dienstleistung an. Damit vermarkten sie Ihren selbst produzierten Strom an Ihre künftigen Abnehmerinnen und Abnehmer.
Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)
Der ZEV ist ein vertraglicher Zusammenschluss mehrerer Endverbraucher, um ihren selbst produzierten Strom vor Ort zu verbrauchen. EWA-energieUri liefert den Reststrombedarf und vergütet den überschüssig produzierten Strom. Bei einem ZEV treten alle teilnehmenden Endverbraucher gegenüber dem Verteilnetzbetreiber als ein Kunde auf. Die interne Stromversorgung und Organisation ist Sache des ZEV. EWA-energieUri unterstützt Sie gerne bei der Messung und Abrechnung Ihres Zusammenschluss zum Eigenverbrauch. Mit dem am 9. Juni angenommenen neuen Stromgesetz werden neben dem ZEV auch „virtuelle“ ZEV möglich.
Voraussetzungen
- Lokale Produktionsanlage
- Die Produktionsleistung muss min. 10% der Anschlussleistung betragen
- Verbrauch auf eigenen oder angrenzenden, zusammenhängenden Parzellen
- Gemeinsamer Netzanschluss
- Interne Messeinrichtungen unterliegen der Messgesetzgebung
- ZEV ist verantwortlich für die interne Stromversorgung
- Rechtliche Rahmenbedingungen betreffend internen Strompreis
- Bestehende Mieter haben das Anrecht in der Grundversorgung zu bleiben
- Gründung 3 Monate im Voraus
ZEV Gründung
Um einen ZEV zu gründen, füllen Sie bitte den ZEV Antrag aus und schicken uns diesen mindestens 3 Monate im Voraus zu.
Anhang 1 – Verbrauchsstätten ZEV (PDF)
Anhang 2 – Bevollmächtigter Vertreter ZEV (PDF)
AGB ZEV (PDF)
ZEV Abrechnungsdienstleistungen
Die Organisation innerhalb der ZEV ist mit Aufwand verbunden und Sie müssen sicherstellen, dass den ZEV-Teilnehmern ihr jeweiliger Stromverbrauch korrekt in Rechnung gestellt wird. Sie entscheiden, wie viel Sie selber verwalten möchten bzw. was wir für Sie übernehmen sollen.
- ZEV Basic
- ZEV Sorglos
ZEV Preisblatt zur Stromabrechnung (PDF)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistung ZEV (PDF)
Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV)
Der vZEV ermöglicht es mehreren dezentralen Energieerzeugern und Verbrauchern, welche hinter dem gleichen Netzanschlusspunkt (Verknüpfungspunkt) liegen, sich zusammenzuschliessen und die Infrastruktur für den selbst produzierten Strom optimal zu nutzen. EWA-energieUri liefert wie beim ZEV auch beim vZEV den Reststrombedarf und vergütet den überschüssig produzierten Strom. Alle teilnehmenden Produzenten und Endverbraucher treten gegenüber dem Verteilnetzbetreiber als ein Kunde auf. EWA-energieUri unterstützt Sie gerne bei der Messung und Abrechnung Ihres virtuellen Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch.
Voraussetzungen
- Lokale Produktionsanlage
- Die Produktionsleistung muss min. 10% der Anschlussleistung betragen
- Gemeinsamer Netzanschlusspunkt (Verknüpfungspunkt)
- Messeinrichtungen unterliegen der Messgesetzgebung
- Rechtliche Rahmenbedingungen betreffend internen Strompreis
- Bestehende Mieter haben das Anrecht in der Grundversorgung zu bleiben
- Gründung 3 Monate im Voraus
vZEV Gründung
Um einen vZEV zu gründen, füllen Sie bitte den vZEV Antrag aus und schicken uns diesen mindestens 3 Monate im Voraus zu.
Anhang 1 – Verbrauchsstätten vZEV (PDF)
Anhang 2 – Bevollmächtigter Vertreter vZEV (PDF)
AGB ZEV (PDF)
vZEV Abrechnungsdienstleistungen
Die Organisation innerhalb der vZEV ist mit Aufwand verbunden und Sie müssen sicherstellen, dass den vZEV-Teilnehmern ihr jeweiliger Stromverbrauch korrekt in Rechnung gestellt wird. Sie entscheiden, wie viel Sie selber verwalten möchten bzw. was wir für Sie übernehmen sollen.
- vZEV Sorglos
Produkteblatt Abrechnung vZEV (PDF)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistung ZEV (PDF)
Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG)
Mit dem neuen Stromgesetz können ab dem 1.1.2026 auch lokale Elektrizitätsgemeinschaften gegründet werden. Die Teilnehmenden einer LEG profitieren von einem vergünstigten Netznutzungstarif. EWA-energieUri bietet Ihnen für die Gründung, den Betrieb und die Abrechnung solcher Gemeinschaften neue Dienstleistungen an.
Detaillierte Informationen rund um unsere neuen Dienstleistungen folgen an dieser Stelle, sobald die gesetzlichen Vorgaben des Bundes bekannt sind.
LokalStrom
Sie definieren den Preis für den von Ihnen produzierten Strom, welcher von Strombezügern vor Ort genutzt werden kann. Wir verkaufen den LokalStrom für Sie und überweisen Ihnen die Einnahmen abzüglich einer Dienstleistungsgebühr.
Voraussetzungen
- Lokale Produktionsanlage
- Verbrauch auf eigenen oder angrenzenden, zusammenhängenden Parzellen
- Gemeinsamer Netzanschluss / Netzanschlusspunkt (Verknüpfungspunkt)
- Messung für Produktionsanlage
- Gründung 3 Monate im Voraus
- Einwilligung durch Endkunde
Konditionen